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Prof. Dr. Knut Werner Lange studierte von 1986 bis 1991 Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und absolvierte das erste juristische Staatsexamen. Im Anschluss an sein Studium arbeitet er von 1991 bis 1994 in seinem Referendariat in Konstanz, Singen und Neu-Ulm in der Wahlfachgruppe: Arbeits- und Sozialrecht. Dieses schloss er mit dem zweiten juristischen Staatsexamen ab.
Von 1990 bis 1994 war er Mitarbeiter am Zentrum III für Internationales Recht an der Universität Konstanz; ab Februar 1994 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Sonderforschungsbereich 178, Internationalisierung der Wirtschaft an der Universität Konstanz.
1994 promovierte Professor Lange zum Dr. iur. an der Universität Konstanz bei Prof. Dr. Dr. Ebenroth. Anschließend war er ein Jahr als Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Schlarmann und Partner in Hamburg tätig.
Von 1995 bis 1997 war er als Wissenschaftlicher Assistent am Zentrum III für Internationales Recht an der Universität Konstanz tätig. Im Jahr 1997 folgte die Habilitation und die Verleihung der venia legendi für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Europarecht und Internationales Privatrecht.
Professor Lange übernahm nach einer Lehrstuhlvertretung an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken, eine Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europarecht und Internationales Privatrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Seit 1999 ist er Professor am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europarecht und Internationales Privatrecht an der Universität Witten/Herdecke.
Workshop auf dem VII. Kongress für Familienunternehmen:
B_01 UENGF • Familie
Die Unternehmerfamilie: ein Risiko?
Familieninduzierte Risiken
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