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- Bankkaufmann, Studium der Rechtswissenschaften
- Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Konstanz 1991-1994
- Promotion 1993. Zweites Staatsexamen 1994
- Tätigkeit in einer Großbank in Frankfurt/Main 1994-1995
- Seit 1995 als Rechtsanwalt tätig mit Spezialisierung im Arbeitsrecht
(Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Dienstvertragsrecht, Handelsvertreterrecht,
Baurecht, Immobilienrecht)
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